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LG Mainz, 23.11.2005 - 9 O 385/04 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 23.11.2005 - 9 O 385/04
- OLG Koblenz, 20.12.2006 - 1 U 24/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.01.1989 - IX ZR 83/88
Bedingungsfeindlichkeit der Streitverkündung
Auszug aus LG Mainz, 23.11.2005 - 9 O 385/04
Hiernach ist die Interventionswirkung unteilbar insofern, als es der Klägerin verwehrt ist, "aus den der Vorentscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen und aus der dort vorgenommenen Beurteilung vorgreiflicher Rechtsverhältnisse sich einzelne ihr günstig erscheinende tatsächliche Feststellungen und rechtliche Folgerungen herauszusuchen, diese den Beklagten entgegenzusetzen, das dazu nicht stimmende, aber im Widerspruch zu den §§ 74, 68 ZPO nicht als richtig entschieden gelten zu lassen" (BGH NJW-RR 89, 766, 767 m.w.N.).